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Italien führt eine Pauschalsteuer für Superreiche ein – eine neue Runde im Rattenrennen um die niedrigsten Steuersätze ist eröffnet

Die BMW-Aktien von Susanne Klatten werfen in guten Jahren schon mal Dividenden in Höhe von 815 Millionen Euro ab. Darauf müsste sie in Deutschland eigentlich 387 Millionen Steuern zahlen. Dank der von Rot-Grün eingeführten Erhebungsreform, nach der Einkünfte aus Kapitalvermögen gegenüber Einkünften aus echter Arbeit bevorzugt behandelt werden, spart Frau Klatten und kommt so auf eine Steuerlast von maximal 204 Millionen Euro.

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Ungleicher Kampf um Studienplätze

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Ungleicher Kampf um Studienplätze

Eine schlechte Abiturnote verbaut vielen den Weg zum Traumstudium. Und angesichts des Massenansturms auf die Hochschulen schaffen selbst gute Abiturienten immer häufiger die notwendige Zulassungsnote nicht. Deshalb klagen sich zunehmend Studienbewerber ein, um am Ende doch noch das Wunschstudium beginnen zu können.

Notendurchschnitt von 1,0

Derzeit liegt der Notendurchschnitt zum Beispiel für ein Medizinstudium im zentralen Vergabeverfahren über die "Stiftung Hochschulstart", der früheren ZVS, bereits in neun Bundesländern bei 1,0. Deshalb haben inzwischen 60 Prozent aller Abiturienten keine Chance auf einen Medizin-Studienplatz. Auch andere Studiengänge sind dem durchschnittlichen Abiturienten verwehrt – nach Meinung der Kritiker ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Grundrecht auf freie Ausbildungs- und Berufswahl.

"Der Gesetzgeber hat seine Hausaufgaben nicht gemacht", beklagt der Verwaltungsjurist Wilhelm Achelpöhler aus Münster. Schon vor 40 Jahren habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass man sich am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren bewege. Damals sei der Gesetzgeber aufgefordert worden, Wege zu finden, die aus dieser "Notlösung" herausführten. „An diesem Rand gehen wir jetzt seit 40 Jahren entlang“, bemängelt Achelpöhler.

Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das bundesweit einzige mit der zentralen Studienplatzvergabe befasste erstinstanzliche Gericht, hält den "Numerus clausus" und die damit verbundenen Wartezeiten auf Studienplätze von bis zu sieben Jahren für nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar, wie Gerichtssprecher Karsten Herfort bestätigt. Man habe deswegen kürzlich eine Studienplatz-Klage an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Seit Beginn des Jahrtausends ist die Zahl der Studienplätze unverändert, die der Studienplatzbewerber hat sich dagegen verdoppelt und wird voraussichtlich bis 2025 auf diesem Niveau bleiben, schätzt Herfort. Dadurch ergäben sich hohe Hürden, die eine Chancengleichheit gefährden.

zum nachlesen das skript des sendebeitrages bei frontal 21:

http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/30111732/1/data.pdf

 

09.10.13

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